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Mitgliedschaft
 

Sie möchten ein Teil der Großauheimer DLRG werden oder uns einfach nur untersützen? Dann wäre wohl eine Mitgliedschaft genau das richtige für Sie.
 

Mitgliedschaft

Gegen einen jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrag, können Sie Mitglied in der Ortsgruppe der DLRG Großauheim e.V. werden. Ob Sie nun aktiv oder als passives Mitglied eintreten wollen, in beiden Fällen unterstützen Sie uns in unserer Tätigkeit. Sprechen Sie uns einfach im Training oder per Email an, wenn Sie weitere Fragen haben. Für eine ordentliche Mitgliedschaft benötigen wir eine vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Mitglieder erhalten gegen einen Pfand eine Trainingskarte des Lindenauschwimmbades, welche ihnen den kostenlosen Eintritt in das Schwimmbad zu den Trainingszeiten ermöglicht.

Bitte verwenden Sie für wichtigen Schriftverkehr (z.B. Kündigungen und Änderungsmitteilungen) immer den schriftlichen Weg. Geben Sie dabei Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und Mitgliedsnummer an.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich pro Jahr bei

  • Einzelmitgliedschaft (35 Euro)
  • Familienmitgliedschaft (70 Euro)
  • Fördermitglied (mindestens 50 Euro)


Eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro pro Person fällt bei Abschluss an. Eine Familienmitgliedschaft gilt nur für Personen des gleichen Haushaltes / der gleichen Anschrift und für maximal zwei Erwachsene.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Mitgliedschaft für die Reihenfolge von bestehenden Wartelisten im Kinder- bis zum Jugendbereich nicht berücksichtigt werden kann und durch eine neu abgeschlossene Mitgliedschaft keine Bevorzugung erfolgt.

 

Spendenbescheinigung für Mitgliedsbeiträge

Ihr Mitgliedsbeitrag geht an einen gemeinnützigen Verein und ist daher steuerlich absetzbar. Für ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt benötigen sie als Nachweis über die Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages keine Spendenbescheinigung. Die durch uns ausgestellte Quittung / Rechnung (bei Barzahlung) oder ihr Kontoauszug (bei Überweisung oder Bankeinzug) werden im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten anerkannt.

 

Kündigung

Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein. Richten Sie ihr Kündigungsschreiben per Post oder Email an die im Impressum genannte Adresse, es gilt das Datum des Poststempels oder Emaileingangs. Es wird auf dem selben Weg eine Kündigungsbestätigung versendet; falls diese zwei Wochen nach Ihrer Kündigung nicht angekommen ist, bitte unbedingt nachfragen.

 

 



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