Lehrgangsbedingungen

Veröffentlicht von: Ledergerber am 28. Juni 2018 um 19:06 Uhr
Quelle: http://dlrg-grossauheim.de



1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung oder ggf. schriftlich mittels Anmeldeformular möglich.

Telefonische Meldungen oder Meldungen per E-Mail können in der Regel nicht angenommen werden.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

Für evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereichs Ausbildung gerne per E-Mail unter ausbildung@grossauheim.dlrg.de zur Verfügung.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Stornierung des Lehrgangsplatzes gleich. Eine Erstattung der Teilnehmergebühren erfolgt nicht. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3. Teilnehmerbeitrag und Kostenübernahme

Eine Rechnung wird separat per E-Mail oder per Post versandt. Bei Kostenübernahme durch eine Gliederung richtet sich die Rechnung an diese, in allen anderen Fällen direkt an den Teilnehmenden. Eine abgelehnte Kostenübernahme bedeutet nicht eine Abmeldung von der Veranstaltung, dies ist nur bei Veranstaltungen mit einer Gliederungsbestätigung der Fall; die Rechnung richtet sich wieder an den Teilnehmenden.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft in der Ortsgruppe oder speziellen (Partner)angeboten kann es möglich sein, Kursangebote kostenlos oder zu einem reduzierten Preis als Teilnehmer oder Teilnehmerin wahr zu nehmen. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, der Teilnahme an einem der Angebote mit speziellen Konditionen und einem vorherigen Bestehen der Mitgliedschaft von weniger als 12 Monaten, ist der Anbieter dazu berechtigt die volle Gebühr dem Teilnehmenden in Rechnung zu stellen.

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt automatisch mit dem Erreichen des Meldeschlusses für alle die ihre Anmeldung nicht zurück gezogen haben oder auf der Warteliste stehen, es bedarf keiner zusätzlichen Bestätigung durch den Verwalter. Interessenten auf der Warteliste können bei freiwerden eines Teilnahmeplatzes die Möglichkeit erhalten einen offiziellen Teilnahmeplatz zu erhalten, dieser kann mehreren Interessenten angeboten werden, der Platz wird nach eingang der Bestätigung durch den Interessenten vergeben.

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

  • Absagen bis zum Meldeschluss sind durch den Teilnehmer kostenlos möglich.
  • Eine Stornierung der Teilnahme ab Meldeschluss bedeutet eine in Stornierungsgebühr i.H.v 50% der Lehrgangsgebühr.
  • Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer ab 7 Tage vor Kursbeginn, ein nicht Erscheinen zum Lehrgangsbeginn oder einem nicht erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% der Kursgebühr an.
  • Erfolgt eine schriftliche Stornierung durch den Teilnehmer wegen Krankheit oder aus gesundheitlichen Gründen bis zum Ende des ersten Kurstages und wird innerhalb von 5 Tage nach Absage durch ein ärtzliches Dokument (Bsp. Attest oder Krankmeldung) durch den Teilnehmer belegt (per Email oder Vorzeigen), so reduziert sich die Stornogebühr auf 25% der Kursgebühr. 
  • Die Stornogebühr beträgt in jedem Fall nach Meldeschluss mindestens 15 Euro bei jedwedem Teilnehmer.
  • Ein Austausch, initiiert durch den Teilnehmer, mit einem anderen Teilnehmer ist kostenlos möglich, muss jedoch bis 7 Tage vor Kursbeginn erfolgreich abgeschlossen sein, die Teilnahmebedingungen gelten dann unverändert für den neuen Teilnehmer.

Maßgebend ist der Eingang der Abmeldung in schriftlicher Form per Email an ausbildung@grossauheim.dlrg.de

6. Lehrgangsänderungen oder -absagen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

7. Anreise und Reisekosten

Es besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.

Reise- und Unterbringungskosten sind durch den Teilnehmer zu tragen. Bei Lehrgangsänderungen oder -absage entsteht kein Anspruch auf Erstattung durch den Veranstalter.

Der Teilnehmer ist selbst für die Anreise verantwortlich.

8. Teilnahme

Mit der Anmeldung bstätigt der Teilnehmer an allen Terminen des Lehrgangs anwesend zu sein. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so entscheidet der Lehrgangsleiter im Einzelfall darüber, ob eine Lizenzierung oder die Zulassung zur Prüfung (gemäß Prüfungsordnung) möglich ist. Die entsprechend nicht gelehrten Lehrgangsinhalte sind bei einer Beurkundung durchzustreichen oder gesondert zu vermerken.

9. Datenschutz

Die persönlichen Daten, die zum Zwecke der Anmeldung erhoben werden, werden nur für DLRG-interne Zwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

10. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person und dem Fotografen in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

11. Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle des unwirksamen Punktes tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

12. Schlussbestimmungen

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.



Gedruckt: 29.03.2024 - 14:07:10