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1. Frühschwimmer
 


Gültig ab 01.01.2020

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
  • Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)

 

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Kenntnis von Baderegeln

 

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